TEEN & QUEER

Party bereits ab 16 Jahren?

Minderjähriger Party Junge

Minderjährig feiern ist ganz easy!

Ja, Du hast richtig gelesen. Die CuteCactus Party in Freiburg lässt auch Jugendliche unter 18 Jahren (u18) mitfeiern. Unsere queere Party ist ab 16.

Das ist bei LGBTQ Partys in Freiburg einzigartig. Die anderen sind – leider – erst ab 18.

Du benötigst nur drei Dinge:

Einen ausgefüllten & unterschriebenen „Muttizettel“, eine volljährige erziehungsbeauftragte Begleitperson – und beide ihr Ausweisdokument.

Wer darf dich zur Party begleiten?

Während deines gesamten Aufenthalts muss eine volljährige Begleitperson (kein bestimmter Altersunterschied nötig), der sogenannte Erziehungsbeauftragte, vor Ort sein und auf dich acht geben. 

Das kann auch ein Freund  von dir übernehmen, dem du und deine Eltern vertrauen.

Du hast diese Vorbereitungen getroffen? Dann steht Deinem bzw. Eurem Besuch auf der LGBT-Party CuteCactus in Freiburgs TheaterBar nichts mehr im Weg! 

Minderjähriges LGBT Party Mädchen
Ausweis

Ausweis und Muttizettel nicht vergessen!

Bitte bringt eure Personalausweise mit, da wir Alters- und Einlasskontrollen bei unserer Gayparty (LGBT) durchführen.

Auch den ausgefüllten und unterschriebenen Muttizettel solltet ihr nicht vergessen.

Bitte beachte: schon aus rechtlichen Gründen akzeptieren wir keine Blanko unterschriebenen Muttizettel, bei denen der Erziehungsbeauftragte nachträglich eingetragen wird.

In solchen Fällen liegt keine wirksame Erziehungsbeauftragung vor und wir werden den Eintritt verweigern.

Ist das legal? Was steht im Gesetz?

Klar ist das legal. Es ist gesetzlich sogar ausdrücklich so geregelt.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) erlaubt in § 5 JuSchG die Anwesenheit Jugendlicher bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne zeitliche Grenzen, wenn eine Personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person dabei ist und sich auch tatsächlich um den Jugendlichen kümmert.

Was eine erziehungsbeauftragte Person ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG: „[…] jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt […].“ – 

Das kann also auch ein bereits volljähriger Freund/eine Freundin des Jugendlichen sein. Vorausgesetzt: die Eltern beauftragen den Freund/die Freundin, erklären also ihr Einverständnis.

Eine allgemeine abendliche Ausgangssperre für Jugendliche gibt es übrigens nicht im JuSchG. 😉 

Falls du noch Fragen hast, schreib uns einfach kurz eine Mail an hello@cutecactus.de

Polizist
Alter Mann

Heißt U18, es gibt eine Altersgrenze bei Älteren?

Nein. Wie bei den meisten Partys  gibt es keine Altersgrenze nach oben hin.

Das wäre unserer Ansicht nach auch Altersdiskriminierung… und feiern und Party machen ist sowieso keine Frage des Alters. So wie es junge Menschen gibt, die Partys & Discos nicht mögen, gibt’s auch Ältere die für ihr Leben gerne abfeiern. 

Auch als älterer Mensch bist du bei der CuteCactus Party herzlich willkommen.

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